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EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Liebe Mitarbeitenden,

Ihr habt das Recht, Auskunft über die eigene Entgelthöhe sowie über das durchschnittliche Entgelt aufgeschlüsselt nach Geschlecht für die Gruppe der Arbeitnehmer verlangen, die eine gleichwertige Arbeit verrichten. Den Antrag reicht Ihr bitte jedenfalls in Textform an [email protected] ein. Natürlich bleibt es Euch unbenommen, den Antrag auf Auskunft auch schriftlich einzureichen. Wir bitten Euch, auch schriftliche Anträge direkt an das People Department zu richten. Nur so ist sichergestellt, dass wir Eure Anträge auch zeitnah bearbeiten können. Wir werden Euren Auskunftsanspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich beantworten.

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