1) Konsum vor Beginn und nach Ende der Dienstzeit
Wir respektieren selbstverständlich Deine Freizeit und Deine Privatsphäre. Was Du in Deiner Freizeit unternimmst, geht uns grundsätzlich nichts an.
Der Konsum von berauschenden Mitteln (z.B. Cannabis), insbesondere unmittelbar vor dem Beginn einer Schicht, darf aber nicht dazu führen, dass Du nicht mehr in der Lage bist, Deine Tätigkeit ohne physische oder geistige Beeinträchtigung oder Gefahr für Dich oder andere (z.B. Kollegen, Kunden oder Dritte) auszuüben. Wir setzen insoweit auf Dein Verantwortungsbewusstsein.
Bitte stelle nach dem Ende Deiner Schicht und Verlassen des Hubs sicher, dass Du keine Flink-Dienstkleidung trägst, wenn Du berauschende Mittel (z.B. Cannabis) in der Öffentlichkeit konsumierst.
2) Konsum während der Dienstzeit
Während der Dienstzeit ist der Konsum von berauschenden Mitteln (z.B. Alkohol, Cannabis) streng untersagt. Bitte beachte, dass dies unabhängig davon gilt, ob du Dich während Deiner Dienstzeit in einem Hub aufhältst oder Dich auf dem Weg zu einem Kunden bzw. von einem Kunden zurück zu einem Hub befindest.
Die Nutzung unserer E-Bikes unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln (z.B. Cannabis) ist streng untersagt und kann im Einzelfall arbeits- und/oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
3) Konsum in Hubs außerhalb von Dienstzeiten
Der Konsum von berauschenden Mitteln in unseren Hubs auch außerhalb von Dienstzeiten (z.B. nach dem Ende einer Schicht) ist grundsätzlich untersagt.
4) Sonstiger Umgang mit berauschenden Mitteln
Der Austausch oder sogar der Handel mit berauschenden Mitteln in unseren Hubs ist streng untersagt. Bitte beachte, dass dies unabhängig davon gilt, ob du Dich während Deiner Dienstzeit in einem Hub aufhältst oder Dich auf dem Weg zu einem Kunden bzw. von einem Kunden zurück zu einem Hub befindest.