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Ausweis / Visum / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung - Was brauche ich?

EU-Bürger

Wenn du ein EU-Bürger bist, benötigen wir deinen Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung.

Nicht-EU-Bürger

Wenn du kein EU-Bürger bist, benötigen wir deinen aktuellen Aufenthaltstitel. Falls deine Arbeitserlaubnis zusätzliche Bedingungen enthält und auf ihr "siehe Zusatztblatt" steht, vergiss nicht, das Zusatzblatt einzureichen. Achte darauf, dass du beide Seiten vollständig einreichst, damit du das Ablaufdatum und die Arbeitsbedingungen erkennen kannst.

TIPP: Es wird dringend empfohlen, einen Büroscanner zu verwenden, um Dokumente in guter Qualität zu erhalten. Jedes Dokument sollte separat gescannt werden. Es ist wichtig, dass du beide Seiten deiner Dokumente ohne Hintergrund, Schatten und Gegenstände wie deine Finger und Stifte scannst.

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Es gibt einen Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis. Es gibt Aufenthaltsgenehmigungen mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis und solche, bei denen die Arbeit in vollem Umfang erlaubt ist.

Visa / Aufenthaltsgenehmigungen mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis (häufige Fälle):

Studentenvisum / Aufenthaltserlaubnis

Inhaber einer Studentengenehmigung dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bitte beachte, dass alle Arbeitstage, die länger als 4 Stunden dauern, als ganze Tage gezählt werden. Dies gilt unabhängig von der Art deines Vertrags und der in deinem Vertrag festgelegten Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit).


Bitte lege zusätzliche Unterlagen vor:

  • Deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

  • Die Anzahl der Arbeitstage, die du in diesem Jahr bei deinem vorherigen Arbeitgeber geleistet hast.

Hinweis: Die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters muss ein klares Datum enthalten, bis wann sie gültig ist und ob die Arbeitsbedingungen ein Studium beinhalten. Sie muss mit der vorgelegten Immatrikulationsbescheinigung übereinstimmen. Falls sich die Universität ändert, muss dies der örtlichen Einwanderungsbehörde mitgeteilt werden.

Working-Holiday-Visum

Dieses Visum wird an Staatsangehörige bestimmter Länder vergeben, mit denen Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen hat. Das Visum wird dir für ein Jahr erteilt, aber die Arbeitserlaubnis ist auf 6 Monate bei einem Arbeitgeber oder maximal auf 6 Monate innerhalb eines Jahres beschränkt.

Bitte reiche zusätzliche Unterlagen ein:

  • Beide Aufkleber deines Visums

📅 Falls du eine abgelaufene Arbeitserlaubnis hast - die erlaubten Tage und Monate der Beschäftigung sind vorbei - kannst du eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, in der eine Beschäftigung erlaubt ist. Bitte wende dich an einen Anwalt für Einwanderungsrecht oder informiere dich auf der Website deiner örtlichen Ausländerbehörde/ Ausländeramt.

Bitte beachte, dass das Ablaufdatum deines Visums oder deiner Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch bedeutet, dass du bis zu diesem Datum arbeiten darfst.

Wenn die Ausländerbehörde dir bei dem Termin eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, die Karte aber noch unterwegs ist, reicht uns bitte die Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Visumsverlängerung ein, die wie folgt aussehen kann. Bitte beachte, dass das Format von der Ausländerbehörde in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein kann.

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Wir werden die Beschäftigungsbedingungen auf deinem Visum oder deiner Aufenthaltserlaubnis zusammen mit den eingereichten zusätzlichen Unterlagen prüfen und uns bei dir melden.


Wichtig: Die Bestätigung eines gebuchten Termins gilt nicht bei eingeschränkter Arbeitserlaubnis.

Visa / Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsbeschränkung (häufige Fälle):

Dauerhafter Aufenthalt - Niederlassungserlaubnis

Vergewissere dich, dass deine Aufenthaltsgenehmigungskarte nicht abgelaufen ist. Sie ist in der Regel mit dem Ablaufdatum deines Reisepasses verbunden.

Das humanitäre Visum oder Asylbewerbervisum erlaubt alle Arten von Beschäftigung, unterliegt jedoch in der Regel örtlichen Beschränkungen. Beispiel: Wenn Sie in Bayern arbeiten und wohnen dürfen, aber nach Berlin umziehen möchten, müssen Sie zuerst die Ausländerbehörde konsultieren und eine Genehmigung einholen.

Visum für Ehepartner

Für die Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger, einem deutschen Staatsbürger oder einem Drittstaatsangehörigen, der eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige in Deutschland besitzt. Es wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und muss rechtzeitig verlängert werden.

Wenn deine Aufenthaltserlaubnis ausläuft, du aber einen Termin für die Verlängerung hast oder darauf wartest, brauchen wir einen Nachweis darüber (z.B. eine "Quittung"), die wie folgt aussehen kann:

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Visum für Arbeitssuchende nach erfolgreichem Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums

Wenn deine Aufenthaltserlaubnis abläuft, ist der Nachweis eines Termins bei der Einwanderungsbehörde in deinem Fall nicht erforderlich. Du darfst bis zum Ende deiner Aufenthaltserlaubnis bei uns arbeiten. Du kannst eine weitere Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn eine Beschäftigung erlaubt ist.

Ein Arbeitsvertrag mit Flink reicht jedoch nicht aus, um diese zu erhalten. Bitte wende dich an einen Anwalt für Einwanderungsrecht oder informiere dich auf der Website deiner örtlichen Ausländerbehörde/ Ausländeramt.

Wenn du bereits einen Termin hattest, aber deine Unterlagen noch nicht erhalten hast, solltest du einen Brief erhalten haben, der wie der untenstehende aussieht. Bitte sende uns eine Kopie, um deine Verlängerung nachzuweisen.

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Befristete Verlängerung / "Fiktionsbescheinigung"

Möglicherweise hast du auch eine befristete Verlängerung / "Fiktionsbescheinigung" bei der Einwanderungsbehörde erhalten, die wie die unten stehende aussieht. Bitte sende beide Seiten vollständig ein, um das Ablaufdatum und die Arbeitsbedingungen zu sehen.

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Hinweis: Bitte beachte, dass wir in der Regel in deiner "Fiktionsbescheinigung" Einsicht in das vorherige Visum nehmen müssen, um die Arbeitsbedingungen zu prüfen. Vergiss nicht, dass die Bedingungen für die Arbeitserlaubnis immer im Grünen Blatt (Zustatzblatt) vermerkt sind.

Bitte lege alle relevanten Dokumente in gut lesbarer Qualität vor. Wir werden die Arbeitsbedingungen auf deiner Aufenthaltserlaubnis zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen prüfen und uns bei dir melden.

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