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Was ist die Flink-Krankheitsrichtlinie?

Leitfaden für deine Krankmeldung

Fühlst du dich nicht gut? Das ist zu tun!


Manchmal schaffst du es einfach nicht zu deiner Schicht, weil du dich krank fühlst. Kein Problem! Folge einfach diesen Schritten, um uns Bescheid zu geben:

  1. Gib uns mindestens 1 Stunde vor deiner Schicht Bescheid
    Wenn du dich nicht gut fühlst und nicht zu deiner Schicht kommen kannst, musst du deinen Hub Manager spätestens eine Stunde vor Schichtbeginn informieren. Das ist nicht verhandelbar – eine rechtzeitige Meldung ist entscheidend, damit wir für Ersatz sorgen können.

  2. Ruf zuerst an: Ruf deinen Hub Manager an und informiere ihn über deine Situation.

    • E-Mail: Wenn dein Hub oder Hub Manager telefonisch nicht erreichbar ist, schick unbedingt eine E-Mail an deinen Hub. Setze deinen Hub Manager bitte in CC. Mach das so schnell wie möglich, aber spätestens eine Stunde vor Beginn deiner Schicht.

  3. Geh zum Arzt und lade deine Krankschreibung noch am selben Tag hoch, an dem du krankheitsbedingt fehlst.
    Eine Anleitung zum Hochladen deiner Krankschreibung findest du hier.

Wichtig:

Wenn du den Hub nicht rechtzeitig über dein Fehlen informierst oder die Abwesenheit nicht rechtzeitig in der Workforce App beantragst, kann dies zu einer Abmahnung führen.

Immer noch krank?
Wenn du länger krank bist als erwartet, befolge die gleichen Schritte zum Hochladen von Krankschreibungen, die du hier findest, für jede Folgebescheinigung. Halte uns auf dem Laufenden, damit bei uns alles reibungslos weiterlaufen kann.

Wichtig:

Krankschreibungen, die per Telefon oder online (Teleklinik) ausgestellt werden, werden nicht akzeptiert. Deine Krankschreibung muss für ihre Gültigkeit persönlich von einem Arzt ausgestellt werden.

Sonderfälle

Du hast gerade erst bei Flink angefangen

Wenn du in den ersten 28 Tagen nach deinem Einstieg krank wirst, schicke deine Krankschreibung (Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse) direkt an deine Krankenkasse. Sie übernimmt die Kosten für diese frühen Krankheitstage.

Hinweis:

Deine Krankschreibung muss den genauen und korrekten ersten Tag deines Fehlens angeben. Wir müssen deinen Antrag eventuell ablehnen, wenn das nicht der Fall ist.

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Deine Krankenkasse wird möglicherweise bei Flink deinen Beschäftigungsstatus innerhalb der ersten 28 Tage überprüfen.

Sobald die Krankmeldung von der Krankenkasse bearbeitet wurde und wir deine Anstellung bei Flink bestätigt haben, wird dein Krankengeld für die ersten 4 Wochen von deiner Krankenkasse bezahlt.

Längere Krankheit

Wenn du aus demselben Grund länger als 6 Wochen krank bist, stellt Flink die Lohnfortzahlung ein und die Krankenkasse übernimmt ab der 6. Woche die Zahlung an den Mitarbeiter.

Die Krankenkasse benötigt möglicherweise eine Einkommensbescheinigung oder einen ähnlichen Nachweis. Du kannst deine Lohnabrechnungen bei der Krankenkasse einreichen, das sollte ausreichen.

Falls andere Unterlagen benötigt werden (normalerweise die Verdienstbescheinigung), kannst du diese hier bei uns anfordern.

Krankmeldung aufgrund eines Arbeitsunfalls

Du musst deinen Hub Manager darüber informieren, dass deine Krankmeldung mit einem Arbeitsunfall zusammenhängt. Um mehr über Arbeitsunfälle zu erfahren, klicke hier.

Krankmeldung zur Pflege deines kranken Kindes

Wenn berufstätige Eltern und Alleinerziehende ein krankes Kind/Kinder unter 12 Jahren in ihrem Haushalt haben, haben sie Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub, um ihr krankes Kind zu pflegen.

Diese Art von Freistellung wird von deiner Krankenkasse bearbeitet und bezahlt. Du musst dein Nettogehalt bei deiner Krankenkasse melden, damit sie dich bezahlen können.

Erfahre mehr über diese Freistellung auf der FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums (nur auf Deutsch):

FAQ

Akzeptiert ihr elektronische (eAU) oder physische Krankschreibungen?

Ab dem 1. Oktober 2025 kannst du deine Krankmeldungen nur noch elektronisch über die Workforce One-Anwendung einreichen. Dieser neue Prozess macht die Einreichung einer Papier-Krankschreibung an uns überflüssig und entspricht dem in Deutschland am 1. Januar 2023 eingeführten verpflichtenden eAU-Verfahren.

Ausnahmen von der Regelung 🏥

In den folgenden Fällen kannst du weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einreichen:

  • Krankenhausaufenthalte

  • Rehabilitation, Wiedereingliederung und Beschäftigungsverbot

  • Arbeitsunfall

  • Dein Arzt nimmt nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil



Werde ich bezahlt, wenn ich krank bin?

Flink übernimmt die Zahlung deiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Krankmeldung nach den ersten 28 Tagen deiner Beschäftigung erfolgt.

Wenn du dich in den ersten 28 Tagen krankmeldest, zahlt in der Regel deine Krankenkasse dein Krankengeld während dieses Zeitraums. Deshalb musst du dich direkt mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, ob sie deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernimmt.

Wer übernimmt meine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge?

Nach den üblichen deutschen Vorschriften übernimmt Flink die Hälfte deines gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte wird von deinem Bruttogehalt abgezogen. Dies gilt, wenn du einen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsvertrag hast.

Wenn du einen Minijob oder einen Werkstudentenvertrag hast, ist deine Krankenversicherung unabhängig, da sie nicht mit dem Geld verbunden ist, das du von Flink bekommst. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Ist die Bezahlung für Urlaub und Krankheit die gleiche?

Die Bezahlung für Urlaub und Krankheit ist nicht dieselbe. Lass es uns für dich aufschlüsseln:

Beide Zahlungen werden auf der Grundlage einer 5-Tage-Arbeitswoche berechnet.

Für deinen täglichen Urlaubslohn berücksichtigen wir das Verhältnis der von dir in den letzten 3 Monaten geleisteten Gesamtstunden zu allen möglichen Arbeitstagen in diesem Zeitraum (ohne genehmigte Abwesenheiten und Feiertage). Mehr Informationen dazu findest du hier.

Bei Krankheit berechnen wir das anders. Wir nehmen deine vertraglich vereinbarten Wochenstunden und teilen diese durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wenn du zum Beispiel einen Vollzeitvertrag mit 32 Stunden pro Woche hast, wäre dein täglicher Satz für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 32 geteilt durch 5. Nur genehmigte Krankmeldungen (sowohl in Papierform als auch elektronisch) werden bezahlt.

Beachte auch, dass die Berechnung des Krankengeldes für Werkstudenten und Minijobber von ihren wöchentlichen vertraglichen Stundengrenzen abhängt. Weitere Details findest du hier.

Kontaktiere uns über die Workforce App > Support > Get help.

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