Bei Flink haben wir eine Null-Toleranz-Policy, wenn es um Alkohol oder Drogen bei der Arbeit geht. Unsere Ops Associates und Rider erscheinen nüchtern zu ihrer Schicht und nehmen während Ihrer Arbeitszeit weder Alkohol noch Drogen zu sich. Was passiert, wenn gegen diese Policy verstoßen wird?
Prozess
Direkte Ansprache der Person zur Vermutung, dass Alkohol getrunken wurde/ Drogen genommen wurden. Nehmt einen anderen Mitarbeiter dazu.
Notiert die Aussagen der Person dazu.
Notiert die äußeren Anhaltspunkte, die auf Alkoholisierung schließen lassen (z.B. glasige/ rote Augen, verwaschene Sprache, Lallen, Gangart, Verhalten).
Je nach Schwere können wir hier Maßnahmen (Kündigung, Abmahnung etc.) einleiten.
Wichtig:
Ordentliche Dokumentation und 4-Augen Prinzip.
Flinks Alkohol-Richtlinien
Welche Regelung gibt bei uns in den Hubs in Bezug auf Alkohol oder Drogen?
Flink erlaubt in den Hubs während der Arbeit keinen Alkohol. Es gilt insoweit eine 0,0 Promille Grenze. Ebenso können wir keine Drogen bei uns akzeptieren.
Dürfen wir jederzeit von einer mitarbeitenden Person einen Alkohol- oder Drogentest verlangen?
Nein. Ein solcher Test darf nur anlassbezogen verlangt werden.
Eine mitarbeitende Person erscheint am Arbeitsplatz und riecht nach Alkohol/ zeigt Anzeichen von Alkoholisierung oder Anzeichen von Drogengebrauch.
Zieht eine zweite Person als Zeugen hinzu. Direkte Ansprache der Person zur Vermutung, dass Alkohol getrunken wurde/ Drogen genommen wurden. Notiert die Aussagen der Person dazu. Notiert die äußeren Anhaltspunkte, die auf Alkoholisierung schließen lassen (z.B. glasige/ rote Augen, verwaschene Sprache, Lallen, Gangart, Verhalten). Bietet der Person einen freiwilligen Alkoholtest an. Bei Verdacht auf Drogenkonsum bieten wir einen solchen Test nicht an. Die Person ist nicht verpflichtet, diesen Test durchzuführen. Ergebnis des Tests oder Ablehnung vermerken. Soweit sich die Einschätzung der Alkoholisierung bestätigt oder der Test abgelehnt wird, soll die Person nach Hause geschickt werden. Bei Verdacht auf Drogenkonsum immer nach Hause schicken. People Team informieren. Zunächst keine voreiligen Disziplinarmaßnahmen aussprechen. Versichert Euch, dass die Person dennoch sicher nach Hause kommt.
Eine mitarbeitende Person trinkt während der Arbeitszeit Alkohol oder nimmt Drogen.
Verfahren wie unter (3).
Besteht ein Unterschied, wieviel Alkohol getrunken wurde oder ob es „harte“ Drogen sind?
Wir lehnen jede Form von Alkohol bzw. Drogen während der Arbeitszeit ab. Dennoch haben wir bei der Abwägung von Maßnahmen zu berücksichtigen, wie die genauen Umstände sind.
Besteht ein Unterschied, ob die Person als Rider Alkohol bzw. Drogen zu sich genommen hat?
Alkoholisiert oder unter Drogen Rad zu fahren ist für uns nie akzeptabel, da sich die Person selbst gefährdet sowie andere Personen im Straßenverkehr. Außerdem ist es für uns nicht akzeptabel, unsere Kunden so aufzusuchen. Daher bewerten wir eine Alkoholisierung bzw. Drogen bei dieser Tätigkeit bedeutend schärfer. Je nach Alkoholisierungsgrad bzw. ob Drogen genommen wurden (z.B. Crystal Meth, Amphetamine) oder kommt es sogar zu einem Unfall wird für uns die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Regel sein.
Eine mitarbeitende Person weigert sich, den Hub zu verlassen oder randaliert.
Versucht, die Situation zu deeskalieren und die Person zum Gehen zu bewegen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Polizei gerufen werden. Wir haben das Hausrecht bei uns. Kommt es zu einem solchen Vorfall, ist dies ebenfalls zu dokumentieren. People Team informieren. Zunächst keine voreiligen Disziplinarmaßnahmen aussprechen.
Soweit wir die mitarbeitende Person nach Hause geschickt haben, erhält diese dann trotzdem Arbeitsentgelt?
Nein. Da die mitarbeitende Person zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitsfähig war, werden wir in der Regel das Arbeitsentgelt für die jeweilige Schicht nicht zahlen. Daher ist die ordnungsgemäße Dokumentation wichtig.
Ist in jedem Fall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt?
Nein. Jede Kündigung bedarf zuvor einer Beurteilung der Schwere des Sachverhalts, der Umstände und einer Interessenabwägung. Bei leichteren Verstößen wird zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. Bei schweren Verstößen oder bei Unfällen wird auch eine Kündigung möglich sein. Bitte beachtet dazu die Entscheidungshilfe.
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