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Parkerlaubnisse für Fahrräder

Bei den Abstellgenehmigungen für die Bikes geht es um die Erteilung von Sondernutzungsrechten zum Abstellen unserer Bikes auf öffentlichen Flächen. In der Regel stellt das kurzfristige Abstellen von Bikes vor unseren Hubs keine Überschreitung des Gemeingebrauchs dar. Anders kann sich die Situation verhalten, sollte es zu einem dauerhaften Abstellen der Bikes kommen. Die Genehmigung benötigen wir vorsorglich, wenn nicht ausreichend Platz im Hub für die Bikes ist. Auch ohne Genehmigung ist streng darauf zu achten, dass Fahrräder jederzeit möglichst platzsparend abgestellt werden und Fußgänger:innen nicht behindert werden.

Prozess

  1. Bei der Layoutplanung des Hubs stehen das Expansion Team und Public Affairs miteinander in Kontakt, um bei Bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung sich an die entsprechenden Ämter zu wenden.

  2. Bei bestehenden Hubs oder sollte nachträglich weitere Stellfläche für die Bikes benötigt werden kann [email protected] kontaktiert werden.

FAQ

Warum ist es wichtig?

  • Die unberechtigte Nutzung von öffentlicher Fläche führt in den meisten Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren.

  • Gleichzeitig ist das Abstellen der Fahrräder im Hub ohne einen designierten Abstellplatz/ -raum, der von der Ware in den Regalen getrennt ist, aus Sicht der Lebensmittelhygiene nicht möglich.

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