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Hinweisgebersystem

Ziel ist es, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, auf Missstände oder Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Die Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.

Prozess

  • Geschäftsverhalten bei Flink beruht auf Integrität und Fairness. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten und Missständen zu erfahren und diese abzustellen. Darunter fallen z.B. Verstöße gegen den Code of Conduct, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing.

  • Konkrete Hinweise können von Mitarbeiter:innen in allen Ländern an unseren Ombudsmann, Cornelius von Cramm (Legal Counsel), über folgende beiden Kanäle sicher gemeldet werden:

    • Post und Persönlich: Ombudsmann, Flink SE, Brunnenstraße 19-21, 10119 Berlin, Deutschland.

  • Unser Ombudsmann prüft den gemeldeten Sachverhalt und führt gegebenenfalls eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung durch. Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wird dabei gewährleistet.

  • Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. In bestimmten Fällen kann die rechtliche Verpflichtung bestehen, die beschuldigte Person von den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu informieren. Dabei wird die Identität des Hinweisgebers – soweit dies rechtlich zulässig ist – nicht offengelegt. Beim vorsätzlichen Einstellen falscher Hinweise, die darauf abzielen, eine Person zu diskreditieren, besteht kein Anspruch auf Vertraulichkeit.

  • Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung für Meldungen, die über das Hinweisgebersystem erfolgen.

  • Wir ermutigen alle Hinweisgeber, diesen internen Meldeweg zu nutzen. Whistleblower können sich aber auch an externe Bundesmeldestellen wenden. Grundsätzlich ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig. Für Hinweise, die die Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin die richtige externe Meldestelle. Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen können an die Meldestelle des Bundeskartellamtes gerichtet werden.

FAQ

Hier ist der Link zur Online-Erklärung.

Warum ist dieses System wichtig?

  • Geschäftsverhalten bei Flink beruht auf Integrität und Fairness. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten und Missständen zu erfahren und diese abzustellen. Darunter fallen z.B. Verstöße gegen den Code of Conduct, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing

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