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Videoüberwachung

Diese Seite geht um die Installation von Kameras im Hub und die mit der Installation und Verwaltung verbundenen Prozesse.

Wo installieren wir Kameras?

  1. Die Kameras dürfen angesichts dieser Zwecksetzung (d.h. Schutz vor Diebstahl, insbesondere hochwertiger Produkte) ausschließlich auf die folgenden Orte/Objekte in den Hubs ausgerichtet sein:

    1. Hochwertige Spirituosen;

    2. Zigaretten;

    3. “Backstock” von hochwertigen Spirituosen und Zigaretten;

    4. Ein- und Ausgänge (um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen den Hub betreten und ggf. um dort in der Nähe befindliches hochwertiges Equipment [Computer, Laptops] vor Diebstahl zu schützen).

  2. Für die Installation bedeutet dies Folgendes: In jedem Hub dürfen, je nach den räumlichen Gegebenheiten, maximal 4 bis 6 (falls mehr als ein Ausgang vorhanden ist) Kameras zum Einsatz kommen. Ort und Aufnahmewinkel der Kameras muss auf einem Grundriss des jeweiligen Hub eingezeichnet sein.

Wichtig:

Etwaige Unklarheiten sind mit Fabian von Hardenberg (Managing Director Deutschland, [email protected]) vor der Installation zu klären.

Wie installieren wir Kameras?

  1. Die Kameras werden als sog. Plug-In und Play-Varianten geliefert.

  2. Der Kamera-Anbieter schickt/installiert ein auf dem Muster-Grundriss basierendes Paket an voreingestellten Kameras und einer Bridge an den jeweiligen Hub.

    1. Zudem definiert der Anbieter vorab das Package als zu einem Standort gehörend, sodass die Kameras aus einem Standort automatisch mit der Bridge im Hub verbunden sind, die das Videomaterial verschlüsselt an unser zentrales Cloud-System sendet und dort für maximal 72h speichert.

    2. Im Cloud-System können die Standorte dann vom Administrator nach dem Hub Code und die Kameras nach Sichtbereich benannt werden.

Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

  1. Die Aufnahmen werden für maximal 72 Stunden gespeichert. Sie werden anschließend automatisch gelöscht.

  2. Es sei denn, es wurde eine Straftat oder ein erhärteter Verdacht für eine Straftat festgestellt. In diesem Fall wird allein die relevante Aufzeichnung (begrenzt auf den Ausschnitt der Tat) für Zwecke der Beweissicherung gesichert.

Wo werden die Aufnahmen gespeichert?

  1. Die Aufnahmen werden in der passwortgeschützten Cloud des Kamera-Anbieters gespeichert. Der Anbieter wird als weisungsabhängiger Auftragsverarbeiter für Flink tätig. Es besteht ein Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung..

  2. Vor Ort kann weder über offene Ports oder die bestehende Internetverbindung auf die Kameras zugegriffen werden.

  3. Im Falle eines Kameraausfalls durch Stromausfall, etc. wird der Administrator umgehend informiert und die Daten für 72h auf der Bridge gespeichert.

Wer kann wie auf die Aufzeichnungen zugreifen?

  1. Zugriff auf die Aufzeichnungen der Kameras haben ausschließlich die jeweiligen Hub Manager, City Manager und der Managing Director Deutschland. Andere Mitarbeiter dürfen die Aufzeichnungen zu keinem Zeitpunkt einsehen.

Wichtig:

Die Weitergabe der Zugriffsberechtigung an sonstige Dritte ist streng untersagt!

1. Zweifelsfälle (z.B. Behördenanfragen vor Ort) sind zunächst mit dem Managing Director Deutschland und/oder unserer Rechtsabteilung abzustimmen.

2. Über das Dashboard des “Eagle Eye Network”, für das der Managing Director Deutschland als alleiniger Administrator festgelegt wird, kann er über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung auf das in der Cloud gespeicherte Videomaterial zugreifen.

a. Die Hub Manager und City Manager bekommen Zugriff auf ihre jeweiligen Standorte; ebenfalls mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Login.

Wann wird auf die Aufnahmen zugegriffen?

  1. Zugriffe auf die Aufzeichnungen sind nur in folgenden Fällen möglich:

    1. Hochwertigen Spirituosen und/oder Zigaretten wurden entwendet;

    2. Andere wertvolle Gegenstände aus dem Hub wurden entwendet, z.B. Monitore und PC.

  2. Im konkreten Verdachtsfall eines Diebstahls muss der jeweilige Hub Manager des betroffenen Hubs unverzüglich eine Email an den City Manager und den Managing Director Deutschland schicken. Ein Zugriff erfolgt erst nach Freigabe durch den City Manager oder den Managing Director Deutschland.

  3. Die vom Hub Manager zu versendende E Mail muss folgende Mindestinformationen enthalten:

    1. Welche Produkte fehlen;

    2. Nachweis oder besondere Anhaltspunkte falls vorhanden (z.B. fehlendes Inventar, dass nicht durch Verkäufe zu erklären ist);

    3. Wann das Fehlen der Produkte aufgefallen ist.

  4. Liegt eine solche Meldung vor, kann der City Manager oder Managing Director Deutschland dem Hub Manager Zugriff auf eine(n) Kamera/ Standort für den betroffenen Zeitraum geben. Die Freigabe muss ebenfalls per E-Mail erfolgen und vor dem Zugriff vorliegen.

    1. Sollte sich ein Verdachtsfall durch Sichtung der Aufnahmen erhärten, ist die entsprechende Videosequenz durch den City Manager oder den Managing Director Deutschland im Cloud-System zu sichern.

Wichtig:

Sollten Kameras im Hub installiert werden, bitte diese Hinweisschilder vor dem Eintritt in den Überwachungsbereich (An den Eingängen) aufhängen:

FAQ

Informationen zur Fehlerbehebung findest du hier: Video-Troubleshooting engl..docx.pdf

Warum ist es wichtig?

In Hubs installierte Kameras sollen Flink und seine Mitarbeiter*innen vor Diebstahl, insbesondere von hochwertigen Produkten, schützen. Dies ist der einzige Zweck, zu dem Kameras in unseren Hubs installiert und eingesetzt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Die Kameras dürfen nicht zur allgemeinen Überwachung von Arbeitsabläufen oder sonstigen Zwecken verwendet werden!

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