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Taschenkontrollen

Hier sind die wichtigsten Richtlinien für Taschenkontrollen:

  • Umfassende Personenkontrollen (z.B. durch Abtasten von Mitarbeitern) sind unzulässig.

  • Taschenkontrollen am Ein/Ausgang sind grundsätzlich zulässig, allerdings nur:

    • Bei konkretem Verdacht auf Diebstahl

    • Regelmäßige Taschenkontrollen zur Prävention von Diebstahl und wenn alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.

  • Der Guide umfasst die insgesamt die Infos:

    • Rechtliche Grundlage;

    • Wie sind Taschenkontrollen durchzuführen?

    • Was ist besonders zu beachten?

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