Hier sind die wichtigsten Richtlinien für Taschenkontrollen:
Umfassende Personenkontrollen (z.B. durch Abtasten von Mitarbeitern) sind unzulässig.
Taschenkontrollen am Ein/Ausgang sind grundsätzlich zulässig, allerdings nur:
Bei konkretem Verdacht auf Diebstahl
Regelmäßige Taschenkontrollen zur Prävention von Diebstahl und wenn alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.
Der Guide umfasst die insgesamt die Infos:
Rechtliche Grundlage;
Wie sind Taschenkontrollen durchzuführen?
Was ist besonders zu beachten?
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